Schuldnerberatung kann helfen
Sie ist keine Rechtsberatung nach außen und kann keine Gelder zur Schuldenregulierung zur Verfügung stellen.
Sie können unsere Hilfe in Anspruch nehmen, wenn
Verbraucherinsolvenzverfahren
wird die Alternative genannt, die es Privatpersonen und Kleingewerbetreibenden ermöglicht, von ihren Schulden befreit zu werden. Das Verfahren ist Bestandteil des neuen Insolvenzrechts, das am 01.01.1999 durch die Insolvenzordnung in Kraft trat.
Der Weg zur sog. Restschuldbefreiung wurde vom Gesetzgeber schwierig gestaltet und weist für Betroffene nicht unerhebliche Hindernisse auf, für deren Überwindung sie häufig fachliche Hilfe benötigen.
Um Schuldnern im Vorfeld und während des gerichtlichen Verfahrens die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, hat der Gesetzgeber die Anerkennung geeigneter Stellen vorgesehen.
offene Sprechzeit
Vorerst finden keine offenen Sprechzeiten der Schuldnerberatungsstelle statt.
DER TREFF
Beratungszentrum Biedenkopf
Marktplatz 2
35216 Biedenkopf
Erreichbarkeit: Montag/Mittwoch/Donnerstag:
Telefon: 0 64 61 / 95 24 – 0
(Zentrale)
Telefon: 0 64 61 / 95 24 – 15
(Durchwahl Frau Schäfer)
Telefax: 0 64 61 / 95 24 – 22
E-Mail: sb-treff@bi-sozialpsychiatrie.de
Tanja Schäfer
Schuldnerberaterin
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeit:
Montag: 13:00 – 14:00 Uhr
Offene Sprechzeit für Neuanfragen:
jeden 1. Do im Monat: 16:00 – 18:00 Uhr